Staatsarchiv Hamburg

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Full view Inventory

Signatur: 351-11
Name: Amt für Wiedergutmachung
Laufzeit: 1890-2014
Umfang: 922.6
Beschreibung: Eine Beratungsstelle für Wiedergutmachungsansprüche wurde 1945 eingerichtet und dem Rechtsamt unterstellt. Als selbständiges Amt der Verwaltung fungierte das Amt für Wiedergutmachung und Flüchtlingshilfe seit März 1946. Bereits im Februar 1947 wurde die Flüchtlingshilfe ausgegliedert und dem Wohnungsamt und der Sozialverwaltung übertragen. Im November 1949 beschloß der Senat die Auflösung des Amtes für Wiedergutmachung als Senatsamt unter Zuweisung der Aufgaben an das innerhalb der Justizverwaltung neugebildete Wiedergutmachungsamt beim Landgericht und an die Sozialbehörde. Die Sozialbehörde - Amt für Wiedergutmachung - wurde 1951 zuständige Anmeldebehörde in Wiedergutmachungsangelegenheiten.
Schutzfristdauer 1: 0
Schutzfristkategorie 1: Keine
Sichtbarkeit in ACTApro Benutzung: Gemäß Schutzfrist