Eine eigene Kanzleiregistratur neben der des Senats entstand erst im 19. Jahrhundert. Es wurden jedoch schon früher Senatsbeschlüsse, Kanzlei-Instruktionen und Dokumente, die aus der Kanzleitätigkeit entstanden, gesammelt. Hinzu kamen an den Senat gerichtete Requisitionsschreiben und Suppliken, Protokollreihen vorgenommener Beglaubigungen und Schiffspapiere. Die Senatskanzlei hatte nämlich bis 1866 die Aufgaben des späteren Schiffsregisteramtes inne. Der Bestand ist in die Sachgruppen Organisation und Verwaltung, Senatsgeschäfte und Kanzleigeschäfte gegliedert. Er endet mit der Neugliederung der Verwaltung infolge des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung vom 19. November 1926.
Die Unterlagen gelangten 1896 und 1944 an das Staatsarchiv. |