Zu den Aufgaben der 1814 begründeten Polizeibehörde gehörte auch die Aufsicht über das Fremden- und das Gesindemeldewesen bis zur Einführung der allgemeinen Meldepflicht im Jahre 1892. Sie erhielt 1851 auch die Zuständigkeit für das Paßwesen von der Senatskanzlei. Ab 1892 wurden in Hamburg, Altona, Wandsbek und Harburg verschiedene alphabetische Meldekarteien geführt. In der Polizeibehörde trat an die Stelle des Gesindebüros und der Abteilung für das Fremden- und Paßwesen das Einwohner-Meldebüro. 1903 erfolgte die Umbenennung der Dienststelle in Meldeamt. Nach der Umgliederung der Verwaltung 1937 blieb das Melde- und Paßwesen in der Verwaltungspolizei des Polizeipräsidenten angesiedelt. Die Meldeabteilungen in den ehemals preußischen Polizeiämtern führten weiterhin eigene Melderegister. Zu einer Zusammenführung der Meldekarteien des Gesamtgebietes kam es erst 1948. Die Bombenangriffe vom Juli 1943 vernichteten die alphabetische Meldekartei für das althamburgische Gebiet und das zentrale Hausregister. Anfang 1946 wurde das Einwohner-, Melde- und Paßwesen der Polizei entzogen und dem Wohnungsamt eingegliedert; die Meldestellen der Polizeireviere gingen auf die Wohnungsabteilungen der Ortsämter und Ortsdienststellen über. Seit 1962 ist die Behörde für Inneres für das Einwohner-, Melde- und Paßwesen zuständig. Der Best. faßt alle erhalten gebliebenen Protokolle und Karteien der Fremdenpolizei (1833-1890), der Gesindepolizei (1834-1890), der Paßpolizei (1851-1929, 1939-1946) sowie Akten (1826-1967) und Meldebücher und Karteien des Einwohner-Meldewesens (1855-1983) zusammen. Als Ersatz für die 1943 vernichtete Meldekartei kommt der sogenannten Hauskartei, einem nach Häusern geordneten, dezentral von 1939-1968 geführten Melderegister, herausragende Bedeutung zu. |