Für die Versorgung der Hinterbliebenen der Beamten und Offizianten des Hamburgischen Staates wurde 1833 die Pensionskasse ins Leben gerufen. Für die Verwaltung der Pensionskasse wurde eine aus Senats- und Bürgerschaftsmitgliedern, Kämmereibürgern und Oberalten bestehende Deputation eingesetzt. Mit der Übernahme der Versorgung der Hinterbliebenen durch den Staat seit dem 1. Januar 1904 wurde die Tätigkeit der Deputation beendet. Der Bestand enthält neben Protokollen u. a. Verwaltungsunterlagen die Gesuche um Ein- oder Austritt sowie Mitgliederverzeichnisse. |