Die vier dem Deutschen Bund angehörenden freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg waren von 1815 bis zur Auflösung des Deutschen Bundes jede durch einen Gesandten am Frankfurter Bundestag vertreten, von denen abwechselnd einer die den Städten zustehende 17. Stimme führte. Eine gemeinsame Gesandtschaft gab es nicht, wohl aber bis ca. 1840 eine gemeinsame Registratur der vier freien Städte neben denen der einzelnen Gesandtschaften. Eine notwendige ständige Unterrichtung der jeweils nicht stimmführenden Gesandten führte zu Überschneidungen in der Aktenführung, so daß auch die Registratur der hamburgischen Gesandschaft eine große Anzahl der alle Städte betreffenden Vorgänge enthielt. Die laufend ans Archiv abgegebenen Akten der älteren Hamburger Gesandtschaft am Bundestag sind 1842 verbrannt. Den vorliegenden, alle politischen Angelegenheiten des Deutschen Bundes betreffenden Bestand bilden zum einen die erst 1896 abgelieferte alte Registratur der vier Städte (1815-1847), zum anderen die als eigentliches Gesandtschaftsarchiv von Senator Kirchenpauer 1852 begründete Registratur (1848-1858) und zum dritten die ab 1864 vom interimistischen Gesandten Krüger eingerichtete Registratur (1864-1866). |