Ende 1862 wurde die Bremische Gesandschaft in Washington in eine Hanseatische Gesandtschaft umgewandelt und der amtierende Ministerresident durch die drei Städte zum hanseatischen diplomatischen Vertreter ernannt. 1865 verlegte der hanseatische Geschäftsträger seine Residenz nach New York. Nur während der Sitzungsperioden des Kongresses war er zur Anwesenheit in Washington verpflichtet. Er amtierte bis 1867. Die Akten der Gesandtschaft gingen 1867 auf das hanseatische Generalkonsulat in New York, später auf das deutsche Generalkonsulat über und gelangten erst 1912 über das Auswärtige Amt nach Hamburg. 1952 wurden bei der Neuordnung die Unterlagen der Bremer Residentur ausgesondert und an das Staatsarchiv Bremen übersandt. Der restliche Überlieferung bildet den vorliegenden Best. und gliedert sich in: Allgemeine Gesandtschaftangelegenheiten und diplomatischer Schriftverkehr, Berichte und Instruktionen, Schriftwechsel mit den hanseatischen Konsulaten in den USA und Anträge und Anfragen von Gerichten, Behörden und Privatpersonen. |