Die Bewaffungskommission wurde 1821 eingesetzt, um das Ausfindigmachen und die Auslosung der Wehrpflichtigen, das Aufrufen der Freiwilligen und die Ausrüstung und Organisation des Kontingents durchzuführen. Sie wirkte bis zur Einsetzung der Aushebungskommission 1862. Das hamburgische Kontingent wurde 1867 aufgelöst; die Aufgaben der Kommission gingen auf den Norddeutschen Bund über. Der Best. enthält vor allem Protokoll- und Briefkopiebücher sowie Stammrollen und ärztliche Untersuchungsprotokolle.
Die Akten gelangten 1898 von der Militärersatzbehörde an das Staatsarchiv. |