Grundsatzfragen des Verwaltungspersonals wurden ursprünglich von der Senatskanzlei und den Senatskommissionen für den höheren Verwaltungsdienst und die Angelegenheiten der Staatsarbeiter behandelt. 1933 wurden die Kommissionen aufgehoben und durch Senatskommissare für Verwaltungsreform, Beamten- und Angestellten- bzw. Staatsarbeiterangelegenheiten ersetzt; bereits 1934 kam deren Aufgabe an das Staatsamt und wurde hier als Personalabteilung (ab 1936: Abteilung II) angesiedelt. 1938 wurde der Personalabteilung die Zuständigkeit für Organisationsfragen entzogen. Auch nach der organisatorischen Trennung behielten beide Abteilungen den gleichen Aktenplan. Der Bestand enthält im wesentlichen Material zum Geschäftsbetrieb, zur Personalverwaltung und Verwaltungsorganisation, worunter die Organisation der Gemeindeverwaltung vor 1938 und die Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes Schwerpunkte bilden. |