Aufgrund der Direktive Nr.38 des Alliierten Kontrollrates für Deutschland vom 12.10.1946 wurde die Kategorisierung und Behandlung von Kriegsverbrechern und Nationalsozialisten auch für Hamburg institutionalisiert. Der Staatskommissar wirkte mit einer kleinen Verwaltung in gewisser Weise als Geschäftsstelle des Ausschusses bis Ende 1953 selbständig; dann wurde die Dienststelle aufgelöst und die Akten kamen an das Landesamt für Verfassungsschutz. Der Best. enthält eine kleine Reihe von allgemeinen Akten (Rechtsgrundlagen und Ausführungsbestimmungen, Organisation, allgemeine Tätigkeit, Bearbeitung von Einzelfällen). Den Kern bilden allerdings die meist nur dünnen Einzelfallakten. |