Die Personalverwaltung für den öffentlichen Dienst war der gemeinsamen Zuständigkeit des Senats und der nachgeordneten Verwaltungen übertragen. Grundsätzliche Fragen blieben dem Senat vorbehalten, der die Ausführung Senatsreferenten oder kommissionen überwies. Als schriftgutverwaltende Stelle fungierte die Senatskanzlei. Die älteren Angelegenheiten befinden sich alle im Bestand 111-1 Senat. Der Bestand enthält Überlieferungen des Beamtenreferats (Organisation, Beamtenrecht, Besoldungsfragen, Versorgungsanwärter) und des Angestelltenreferats (Verwaltungsorganisation, Vergütungen, Tarifangestellte, Ärzte und Pflegepersonal, wissenschaftliches Personal, Angestellte von Körperschaften, nichtvollbeschäftige Angestellte, Versorgung und Versicherung der Angestellten). |