Die Einführung der staatlichen hamburgischen Zivilstandsregister für Geburts-, Trau- und Sterbefälle erfolgte 1866. Durch die reichsgesetzliche Regelung des Personenstandes von 1875 wurden die Zivilstandsregister ab 1876 durch die Standesamtsregister ersetzt und das Zivilstandsamt aufgelöst. Der Best. umfaßt im wesentlichen die Geburts-, Heirats- und Sterberegister der Stadt, der Vorstädte und des Landgebietes der Jahrgänge 1866-1875.Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 332-3 Zivilstandsaufsicht, Nr. ... |