Die drei Kaufmannsgesellschaften der England-, Flandern- und Schonenfahrer schlossen sich im Jahre 1517 enger zusammen und wählten aus ihren Reihen je zwei Älterleute und damit einen Vorstand der Kaufmannschaft, zu dem aus dem Rat noch die beiden Zollherren gehörten. Im Jahr 1557 scheint sich dieses Kollegium aufgelöst zu haben. Nach Gründung der Hamburger Börse konstituierte sich dieser Vorstand neu und war auch Vorstand eines Teiles der Börse - der andere unterstand den Gewandschneidern. Im Laufe des 17. Jahrhunderts bürgerte sich die Bezeichnung „Börsenalten“ für dieses Kollegium ein, das außer für die Börse für das Postwesen zuständig war, wobei die Postverbindung mit den Niederlanden eine besondere Bedeutung gehabt hat. Im 17.Jahrhundert verlor das Kollegium der Börsenalten ebenso wie die Kaufmannsgesellschaften an Bedeutung. Eine Reihe der Befugnisse ging an die 1623 gegründete Admiralität und die 1665 ins Leben gerufene Commerzdeputation über. 1807 mußten die Börsenalten die Post an den Großherzog von Berg abtreten. Sie erhielten sie zwar 1814 wieder, traten sie jedoch schon 1822 an die Stadt Hamburg ab. Im Jahre 1825 übergaben sie ihren Börsenanteil an die Commerzdeputation. Damit hatten sie den Rest ihrer Bedeutung verloren und starben Ende des 19.Jahrhunderts schließlich aus.Das nachstehend verzeichnete Schriftgut, das ebenso wie das anderer Kaufmannsgesellschaften mit Fremdprovenienzen vermischt war, wurde bereinigt. Es gelangte 1855 und 1895 ins Staatsarchiv, wo es zunächst nicht weiter geordnet wurde. Einem Teil wurde folgende Bemerkung vorangesetzt „Die nachfolgende, höchst unpassende, confuse Ordnung der Dinge, ebenso unlogisch als unchronologisch, datirt schon von früher her. Das Archiv empfing diese Acten in diesem Zustande und hatte zur Verbesserung weder Zeit noch Veranlassung.“ Gez. Schneider, 13. Januar 1982. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 612-2/1 Börsenalte, Nr. ... |