Die Senatskommission für die Verwaltungsreform wurde im April 1920 eingesetzt. Ihre Aufgabe war die Verminderung der Ausgaben durch Personaleinsparung und die Vereinfachung des behördlichen Geschäftsganges. Den Höhepunkt ihrer Tätigkeit bildet die Vorbereitung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung vom 19. November 1926, in dem die bis heute gültigen Grundzüge des Verwaltungsaufbaus Hamburgs festgelegt sind. Die Kommission wurde im September 1933 aufgehoben.
Der lückenhaft überlieferte Bestand enthält neben Unterlagen zur Reform der Verwaltungsorganisation und des Dienstbetriebes auch Stellenplan- und Dienstverhältnisangelegenheiten sowie statistisches Material. |