Die Kommission trat 1896 an die Stelle der Verwaltungsabteilung für Reichs- und auswärtige Angelegenheiten und erhielt 1903 eine eigene Kanzlei. Ihre Aufgabe war die Wahrnehmung der Angelegenheiten, die seitens des Reichs, der anderen Bundes-staaten des Reichs und auswärtiger Mächte (zumeist über die diplomatischen Vertretungen) anfielen.
Die Akten informieren über: Beziehungen zum Reich, zu den Bundesstaaten und auswärtigen Mächten, Finanzwesen, Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten, Justiz-, Polizei- und Militärangelegenheiten sowie Kultur- und Wohlfahrtsangelegen-heiten; es gibt eine Kriegsakten-Gruppe. |